03. Mai 2012 | EuGH: Beamte haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden
EuGH: Beamte haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden
Die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG gilt auch für Beamte, die unter gewöhnlichen Umständen tätig sind. Endet ihr Arbeitsverhältnis, bevor sie den vierwöchigen Mindestjahresurlaub, den die Richtlinie vorschreibt, nehmen konnten, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Nationale Bestimmungen, die einen darüber hinausgehenden Urlaub gewähren, dürfen vorsehen, dass dieser nach Ablauf eines Übertragungszeitraums – der allerdings länger als der Bezugszeitraum sein muss - verfällt (EuGH, Urt. v. 3.5.2012 – C-337/10).
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Die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG gilt auch für Beamte, die unter gewöhnlichen Umständen tätig sind. Endet ihr Arbeitsverhältnis, bevor sie den vierwöchigen Mindestjahresurlaub, den die Richtlinie vorschreibt, nehmen konnten, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Nationale Bestimmungen, die einen darüber hinausgehenden Urlaub gewähren, dürfen vorsehen, dass dieser nach Ablauf eines Übertragungszeitraums – der allerdings länger als der Bezugszeitraum sein muss - verfällt (EuGH, Urt. v. 3.5.2012 – C-337/10).
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03. Mai 2012 | Quelle: HUSS-Medien GmbH